Airbnb ändert Geschäftsbedingungen nach EU-Verbraucherschutzvorschriften

Die Reiseplattform Airbnb hat die Art und Weise verbessert, wie sie Unterkünfte auf ihrer Website darstellt. Diese entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts.

Unter anderem sehen Nutzer bei der Suche nach Unterkünften an bestimmten Daten jetzt den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben. Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden hatten Airbnb im Juli 2018 zu Verbesserungen aufgefordert. Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat auf Betreiben der Europäischen Kommission und unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde Forbrukertilsynet eine gemeinsame Bewertung der Geschäftspraktiken und Geschäftsbedingungen von Airbnb erstellt. Die Maßnahme wurde im Juli 2018 eingeleitet.

Airbnb Änderungen der Geschäftspraktiken

  • Bei der Suche nach Unterkünften zu ausgewählten Daten sehen die Nutzer auf der Ergebnisseite den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben (z. B. Servicegebühren, Reinigungsgebühren und lokale Steuern). Es gibt somit keine bösen Überraschungen mehr in Form von obligatorischen Gebühren, die auf später angezeigten Seiten erscheinen.
  • Airbnb weist deutlich aus, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Anbieter auf den Markt gebracht wird .
  • Airbnb bietet auf seiner Website einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.

Airbnb Änderungen der Geschäftsbedingungen

  • Die Reiseplattform stellt klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen .
  • Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen .
  • Sie verpflichtet sich, nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.

Vera Jourova EU Kommissarin Justiz VerbraucherVěra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: “Ich bin sehr erfreut, dass Airbnb bereit war, mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten, um die Funktionsweise seiner Plattform zu verbessern. Verbraucher können Hotels oder sonstige Unterkünfte schnell und bequem im Internet vergleichen und buchen. Nun können sie sich auch darauf verlassen, dass der Preis, den sie auf der ersten Seite sehen, dem letztlich zu zahlenden Preis entspricht. Ich erwarte, dass andere Plattformen nachziehen.“

(Quelle: Europäische Kommission)

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